Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9412
VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 (https://dejure.org/2008,9412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 (https://dejure.org/2008,9412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2008 - 1 NE 08.1074 (https://dejure.org/2008,9412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse; Erweiterung eines Gewerbegebiets und Neuausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (Fachmarktzentrum); Erforderlichkeit der Planung; Anpassung des Bebauungsplans ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen der Erweiterung eines Gewerbegebiets und Neuausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (Fachmarktzentrum); Antragsbefugnis und weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Normenkontrolleilantrags gegen einen ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § ... 47 Abs. 6; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BImSchG § 15; ; BImSchG § 50; ; LEP B II 1.2.1.2 Abs. 1; ; LEP B II 1.2.1.2 Abs. 2; ; LEP B II 1.2.1.2 Abs. 3; ; Regionalplan der Region B IV Nr. 2.4.3.2; ; Regionalplan der Region B IV Nr. 2.4.3.3; ; Regionalplan der Region B IV Nr. 2.4.3.4; ; Regionalplan der Region B IV Nr. 2.4.3.5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse; Erweiterung eines Gewerbegebiets und Neuausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (Fachmarktzentrum); Erforderlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074
    (1) Wie der Senat bereits im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung (Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848) unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG vom 7.7.2004 ZfBR 2005, 71) näher ausgeführt hat, verstößt der Bebauungsplan nicht gegen das Gebot des § 50 BImSchG, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen so einander zuzuordnen, dass (u. a.) schädliche Umwelteinwirkungen auf die zum Wohnen bestimmten und auf sonstige in entsprechender Weise schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (Trennungsgebot).

    Das gilt auch dann, wenn dem in der Rechtsprechung einmal als "Optimierungsgebot" (BVerwG vom 7.7.2004 a. a. O.) und einmal als "Abwägungsdirektive" (BVerwG vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831 = BayVBl 2007, 570) bezeichneten Trennungsgebot bei einer - hier vorliegenden - Neuausweisung mehr Gewicht zukommen sollte als bei der Überplanung einer bestehenden Gemengelage (vgl. NdsOVG vom 25.6.2001 NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15; OVG RhPf vom 30.8.2001 NVwZ-RR 2002, 329).

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074
    Zwar hat der Senat im Beschluss vom 16. Oktober 2007 (1 CS 07.1848) unterstellt, dass der Bebauungsplan unwirksam ist.

    (1) Wie der Senat bereits im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung (Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848) unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG vom 7.7.2004 ZfBR 2005, 71) näher ausgeführt hat, verstößt der Bebauungsplan nicht gegen das Gebot des § 50 BImSchG, bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen so einander zuzuordnen, dass (u. a.) schädliche Umwelteinwirkungen auf die zum Wohnen bestimmten und auf sonstige in entsprechender Weise schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (Trennungsgebot).

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074
    Gegen diese Auslegung sprechen der Wortlaut der Nebenbestimmungen (vgl. auch hierzu den Beschluss vom 16.10.2006), und der Grundsatz, dass bei der Änderung einer bestehenden Anlage Gegenstand der Zulässigkeitsprüfung die Gesamtanlage in der Gestalt, die diese durch die Änderung erhält, zu sein hat, wenn eine "isolierte" Beurteilung der Änderung nicht möglich ist (BVerwG vom 4.2.2000 NVwZ 2000, 1047).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    Solches ließe sich zwar nicht daraus herleiten, dass die Einzelhandelsausstattung je Einwohner im Lebensmittelbereich in D. im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden als leicht überdurchschnittlich eingestuft wurde (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 -), die Ansiedlung eines Discountmarkts mittel- und langfristig zu einer Abwertung des bestehenden Standorts im Gewerbegebiet Rußheim führen werde und die Tragfähigkeit für drei Lebensmittelmärkte langfristig nicht gegeben sei (vgl. die Einzelhandelsanalyse der GMA v. April 2006, S. 48).

    Abgesehen von den in diesem Zusammenhang noch festzustellenden Mängeln wäre eine solche jedoch wohl zumindest bei Festsetzung einer höheren Lärmschutzwand nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu verwirklichen; von einer erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung des Vorhabens wäre auch dann noch nicht ohne Weiteres auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.2012, a.a.O.; auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - u. v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -).

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Ebenfalls verbietet § 50 BImSchG die Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel und eines Gewerbegebiets in nächster Nachbarschaft zu einem allgemeinen Wohngebiet nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - juris Rn. 129; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 - juris Rn. 69).

    Letztlich maßgebend ist, ob die Gemeinde die Schutzwürdigkeit der Wohnbebauung ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - juris Rn. 129; VG Aachen, Beschl. v. 29.04.2008 - 3 L 487/08 - juris Rn. 75).

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 NE 10.2657

    Festsetzung von Ein- und Ausfahrten, Parkplätzen und Anlieferzone;

    Zwar bringt das Außervollzugsetzen eines Bebauungsplans in der Regel keinen Vorteil für den Antragsteller, wenn die Festsetzungen vollständig durch Verwaltungsakt in Form einer Baugenehmigung umgesetzt sind, denn die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie aber weder rückwirkend für vorläufig unwirksam noch greift sie in den Bestand von auf Grundlage der Norm bereits ergangenen Verwaltungsakten ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (BayVGH vom 14.8.2008 Az. 1 NE 08.1074; vom 7.7.2003 Az. 1 NE 03.984, ; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 151).

    Unter diesem Gesichtspunkt kann den Antragstellern ein rechtliches Interesse an der von ihnen begehrten einstweiligen Anordnung nicht abgesprochen werden (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 a.a.O.: dort war zwar ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung in zwei Instanzen ohne Erfolg geblieben, jedoch konnte der Antragsteller im Hinblick auf sein Rechtsschutzbedürfnis mit Erfolg geltend machen, ein Außervollzugsetzen des Bebauungsplans ermögliche ihm nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO wegen veränderter Umstände einen Erfolg im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Baugenehmigung).

    Danach sind die voraussichtlich bei Nichtergehen der einstweiligen Anordnung und späterem Erfolg der Normenkontrollanträge eintretenden Folgen mit den Folgen abzuwägen, die sich voraussichtlich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, die Normenkontrollanträge aber ohne Erfolg bleiben (BayVGH vom 14.8.2008 a.a.O.).

    Die geltend gemachten rechtlich relevanten Nachteile könnten sich erst aus der mit dem Betrieb des fertiggestellten Vorhabens einhergehenden Lärmbelastung, also mit gewisser zeitlicher Verzögerung (so auch BayVGH vom 14.8.2008 a.a.O.) ergeben, nicht jedoch allein aus der allerdings kaum "umkehrbaren" Bebauung des Grundstücks, während auf den Umfang der Lärmbelastung auch nachträglich noch Einfluss genommen werden kann.

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.1650

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter

    Allerdings wäre es möglicherweise erforderlich, die konkreten betrieblichen Umstände zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris Rn. 143), wenn nur von den empfindlichsten Immissionsorten rückgerechnet wird.
  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 1 NE 14.1548

    Bebauungsplan "Neue Mitte Karlsfeld" außer Vollzug gesetzt

    Der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg u.a. in Bezug genommene Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2008 - 1 NE 08.1074 - juris - trägt zur Stützung dieser Auffassung nicht.
  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses ist hingegen genügt, wenn sich nach überschlägiger Überprüfung nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggf. von Nutzen sein kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22.05.2003 - 6 A 12.03 -; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.01.2008 - 7 D 12/07.NE - BayVGH, Beschluss vom 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter

    Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 2 NE 09.1506

    Normenkontrolleilantrag - Zur Aussetzung des Vollzugs eines Bebauungsplanes

    11 Deshalb fehlt es auch in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines (zunächst) genehmigungsfreigestellten Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 123 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 18.2.1997 Az. 3 S 3419/96, juris; a.A. BayVGH v. 28.7.1999 NVwZ-RR 2000, 416; v. 14.3.2008 Az. 1 NE 08.1074, vgl. ferner - zu Fällen der Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80a VwGO - BayVGH v. 15.9.2004 Az. 2 NE 04.2484; m.w.N., juris; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 107; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., RdNrn. 149, 151; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., RdNr. 49; v. Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze, VwGO, 3. Aufl., RdNr. 135.1; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., RdNr. 399 jeweils zu § 47).
  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 9 NE 14.430

    Bebauungsplan; Plannachbar; Grundstück außerhalb des Plangebiets;

    Das ist der Fall, wenn ein Erfolg des Antrags dem Antragsteller keinen Nutzen bringt (BayVGH B.v. 14.8.2008, 1 NE 08.1074 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 15 N 09.779

    Bebauungsplan für großflächigen Einzelhandel; Anpassung an die Ziele in

    In der Zielbestimmung sind hinreichend konkret die atypischen Sachverhalte beschrieben, bei deren Vorliegen eine Abweichung zulässig sein soll (vgl. auch BayVGH vom 14.8.2008 Az. 1 NE 08.1074 RdNr. 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht